Ganztag-FAQ

Fragen und Antworten (FAQ)

Hier finden sie Antworten auf die meist gestellten Fragen zum Thema. Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns an oder senden Sie eine E-Mail.

Warum muss ich mich verbindlich anmelden?
Die Schule benötigt die verbindliche Anmeldung, da auf der Grundlage der angemeldeten Kinder berechnet wird, wie viel Personal für die Betreuung eingestellt werden kann.

Was ist, wenn sich die Tage ändern, an denen ich für mein Kind Betreuung brauche?
Sollte sich der Betreuungsbedarf während des Schuljahres ändern, können Sie diesen in Absprache mit der Schule/ dem Kooperationspartner unter Einhaltung von Fristen ändern.

Warum muss ich mein Kind für mindestens 3 Tage anmelden?
Dies ist gesetzlich vorgesehen.

Wann kann ich mein Kind abholen?

Die Kinder sollen ihre Mittagsfreizeit und Gruppenangebote in Ruhe durchführen können. Aus diesem Grund haben wir verbindliche Abholzeiten festgelegt:
An den langen Unterrichtstagen (Mo, Di, Do) ist für die Jahrgänge 2 bis 6 bis um 16:00 Uhr Unterricht. Die Kinder gehen nach Unterrichtsschluss nach Hause bzw. können ab 16:00 Uhr abgeholt werden.
An den kurzen Tage (Mi, Fr) ist für alle Kinder bis Jahrgang 4 bis 13:15 Uhr Unterricht, für die Jahrgänge 5 und 6 bis 13:30 Uhr. Im Anschluss findet die Nachmittagsbetreuung bis 16:00 Uhr statt. Für angemeldete Kinder ist die Teilnahme bis 16:00 Uhr grundsätzlich verbindlich. Aus Rücksicht auf familiäre Interessen und Bedürfnisse, ist es möglich, die Kinder zu festen Zeiten auch vor 16:00 Uhr abzuholen. Es gelten folgende Abholzeiten:

  1. Nach Unterrichtsschluss – 13:15 bzw. 13:30 Uhr
  2. Nach dem Mittagessen – Uhrzeit variiert nach Lerngruppen – bitte bei den Pädagoginnen und Pädagogen erfragen.
  3. Nach der Mittagsfreizeit um 14:45 Uhr
  4. Nach Schulschluss um 16:00 Uhr

Diese Abholzeiten gelten auch für Vorschulgruppen, Eingangsklassen und 1. Klassen.

Kann mein Kind auch an den kurzen Tagen am Mittagessen teilnehmen?
Ja, das ist möglich. Bitte sprechen Sie die Pädagoginnen/ Pädagogen der Lerngruppe ihres Kindes an.

Wie hoch sind die Kosten für die kostenpflichtigen Angebote?
Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Höhe des Familieneinkommens und der Familiengröße. Informationen hierzu gibt es in dem an die Kinder verteilten Flyer „Ganztag an Hamburger Schulen“ und auf der Internetseite https://www.hamburg.de/schulen/ganztag.

Wer betreut die Kinder?
Die Betreuung erfolgt durch pädagogische Fachkräfte, die entweder an der Schule oder bei dem Kooperationspartner angestellt sind.

Welchen Zeitraum umfasst die Ferienbetreuung?
Grundsätzlich können bis zu  elf Wochen Ferienbetreuung als kostenpflichtiges Angebot gebucht werden. Die Betreuungszeit ist von 8:00 bis 16:00 Uhr bzw. 6:00 bis 18:00 Uhr.

Wie erfolgt die Berechnung der Elternbeiträge?
Mit dem Anmeldebogen geben Sie auch einen Einkommensbogen und entsprechenden Einkommensnachweis/ Leistungsbescheid ab. Diese Daten werden an die Schulbehörde gemeldet. Dort erfolgt dann die Berechnung der Gebühren/ Elternbeiträge. Ein entsprechender Bescheid wird Ihnen dann zugesandt.


Informationen und Beratung: